Infrastrukturbestandsaufnahme in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe, Zielsetzung, Durchführung.
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1978
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ZZ
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) und das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IDS) erstellen z.Z. arbeitsteilig ein Infrastrukturkataster als Planungsinstrument und eine Referenzdatei als statistisches Zuordnungsinstrument. Damit wird beabsichtigt, durch zentrale Bereitstellung einer einheitlichen sachlich und räumlich tief gegliederten Datenbasis für alle Planungsträger und -ebenen Zeit- und Kostenaufwände zu reduzieren, insbesondere räumliche Ungleichgewichte und Förderungswürdigkeiten festzustellen sowie raumplanerische Entscheidungsgrundlagen und Erfolgskontrollen zu verbessern. Eine standortgenaue Erfassung jeder Infrastruktureinrichtung auf der Grundlage des Gauss-Krüger-Koordinatensystems ist vorgesehen, neben quantitativen werden qualitative Merkmale erfaßt. Zugriffsrechte und Geheimhaltung sind noch nicht abschließend geregelt. Verf. weist nachdrücklich darauf hin, daß die kommunale Selbstverwaltungsgarantie durch das Informationskataster in keiner Weise beeinträchtigt wird.
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In: Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 32 (1978), 3, S. 97-105, Abb.; Lit.