Die Konkretisierung des Art. 104 EG durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt und dessen Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2002/3464
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DI
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Abstract
Die Arbeit geht der Rechtmäßigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere der Verordnung Nr. 1467/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken nach. Schwerpunkt sind dabei die währungsrechtlichen Regelungslücken des Art. 104 EG und dessen Konkretisierung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Bei einer überwiegend positiven Einschätzung der Rechtmäßigkeit übt die Arbeit Kritik an der in zwei Punkten vorgenommenen Ermessensbeseitigung, die nicht nur gegen den Wortlaut und die Ratio des Art. 104 EG, sondern gegen die Zielsetzung des Defizitverfahrens insgesamt, des Weiteren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Verstöße und negative Auswirkungen auf die gewaltenteiligen Grundsätze des institutionellen Gleichgewichts habe. Der Europäische Gerichtshof wird entgegen vertraglicher Regelungen gestärkt, die Mitwirkungsbefugnisse der Mitgliedstaaten partiell ausgehebelt und deren Einfluss auf das Sanktionsverfahren beschränkt. Art 6. Satz 1 sowie Art. 12 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 1467/97 müssen als vertragswidrig und deshalb nichtig angesehen werden. goj/difu
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IX, 183 S.