UNESCO-Weltkulturerbe. Motor oder Bremse der Stadtentwicklung in Köln?

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DE

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Berlin

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ZLB: 2008/1349

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Zusammenfassung

Die UNESCO-Welterbekonvention zeichnet Kultur- und Naturgüter von außergewöhnlich universellem Wert aus und stellt diese unter Schutz. Im Jahr 2007 sind weltweit 851 Objekte eingetragen, in Deutschland sind es 32. In jüngster Zeit häufen sich Kontroversen über das Erbe der Menschheit. Auslöser sind oftmals geplante Bauvorhaben, die Welterbestätten beeinträchtigen. Der Schutzgedanke der UNESCO steht hier häufig den wirtschaftlichen Interessen von Städten und Investoren gegenüber. Am 5. Juli 2004 wurde der Kölner Dom aufgrund geplanter Hochhäuser als erstes europäisches Bauwerk auf den Index der bedrohten Kulturgüter gesetzt. Die Problematik, die sich aus der konfliktbehafteten Konstellation zwischen Denkmalschutz und Stadtentwicklung ergibt, ist Gegenstand des Buches. In einer Konfliktbiographie werden die individuellen Interessen und Ziele der beteiligten Akteure dargestellt, die zum Verzicht der Hochhausplanungen führten. difu

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V, 137 S.

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Stadtzukünfte; 4