Kein Artzuschlag für Krankenhaus.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit der Frage befasst, ob ein Krankenhaus als gewerbliche Nutzung i.S.d. Straßenausbaubeitragsrechts anzusehen ist. In der Straßenausbeibeitragssatzung der beklagten Gemeinde ist bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei Grundstücken, die in anders beplanten und unbeplanten Gebieten liegen, aber überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden, der sich aus dem Maß der Nutzung ergebende prozentuale Zuschlag (Artzuschlag) auf die Grundstücksfläche um 30 % zu erhöhen. Entsprechend dieser Satzungsregelung zog die Gemeinde den Krankenhausbetreiber zu einem um den Artzuschlag erhöhten Straßenausbaubeitrag heran. Das OVG hält das für rechtswidrig, weil es die Krankenhausnutzung nicht als gewerbliche Nutzung i.S.d. Satzungsbestimmung ansieht. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.2.2000 - 15 A 3495/96 - Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 2000 S.12. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 199-105/Rdnr.104
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Gemeindestraße , Straßenausbau , Beitrag , Kommunalrecht , Gemeinde , Satzung , Krankenhaus , Gebühr