Planungshoheit der Gemeinde im Rahmen der Bayerischen Landes- und Regionalplanung, insbesondere Richtzahlen, Richtwerte und gemeindliche Mitwirkungsrechte.
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SEBI: 86/1684
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Zusammenfassung
Das Bayerische Landesplanungsgesetz vom 6. 2. 1970 bildete einen Wendepunkt der Entwicklung der Landesplanung in Bayern. Begonnen hatte diese Entwicklung mit dem Jahre 1935. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte in Bayern eine Landesplanung im Gegensatz zu anderen Ländern nicht. Auf der Grundlage und in Ergänzung zum Bayerischen Landesplanungsgesetz von 1970 wurde ein Landesentwicklungsprogramm zur Festlegung der Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung der Raumordnung und Landesplanung in Bayern aufgestellt. Gleichzeitig wurden von den einzelnen Regionen Regionalberichte verabschiedet, die als Grundlage künftiger Regionalpläne die ökologischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Verhältnisse aufzeigen sollten (1976). Ausgehend von der Darstellung der rechtlichen Grundlagen erörtert der Verfasser das Verhältnis von Staat und Gemeinde im Planungssystem (Planungsinstrumentarium und Anpassungspflicht der Gemeinden als öffentliche Planungsträger). Nach der Behandlung des Gesetzesvorbehalts und des Wesengehalts des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts werden die Mitwirkungsrechte der Gemeinde in der überörtlichen Planung dargestellt und Vorschläge zur Verbesserung der gemeindlichen Stellung in der Regionalplanung gemacht. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Kommunale Selbstverwaltung, Mitwirkungsrecht, Raumordnungsgesetz, Landesplanungsrecht, Regionaler Planungsverband, Planungshoheit, Gesetzesvorbehalt, Richtwert, Rechtsgeschichte, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Planungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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München: (1984), LXVIII, 262 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1984)
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Kommunale Selbstverwaltung, Mitwirkungsrecht, Raumordnungsgesetz, Landesplanungsrecht, Regionaler Planungsverband, Planungshoheit, Gesetzesvorbehalt, Richtwert, Rechtsgeschichte, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Planungsrecht, Recht, Kommunalrecht