Der Bau von Hochspannungsfreileitungen als Gegenstand des Energiewirtschafts-, Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Bau-und Enteignungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung und des Rechtsschutzes der Gemeinde. - Der Bau von Hochspannungsfreileitungen im Planungsrecht; Umschlagtitel.

Florentz
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München

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ZLB: 93/3360

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DI
S

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Abstract

Neben dem preiswerten und sicheren Stromtransport haben Hochspannungsleitungen auch negative Auswirkungen wie die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes.Die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten von Gemeinden werden durch die raumbeanspruchenden, bis zu 80 m hohen Masten und Freileitungen ab 110 kV Nennspannung eingeengt, da eine auf gesicherter rechtlicher Grundlage erbaute Energiefreileitung als gegeben hingenommen werden muß.Die Arbeit behandelt die Rechtsstellung und den Rechtsschutz (Klagebefugnis) der Gemeinde bei Zulassungsverfahren aufgrund des Energiewirtschafts-, Landesplanungs-, Raumordnungs-, Bau- und Enteignungsrechts.Gerade im Hinblick auf Gemeinden in den neuen Bundesländern, wo durch Stillegung der Braunkohlekraftwerke der Neubau von Freileitungen unerläßlich ist, stellt sich das in der Untersuchung aufgezeigte Problem.Der Autor fordert ein modernes Fachplanungsrecht nach dem Vorbild des § 38 Baugesetzbuch als energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren. rebo/dif

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XLI, 185 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 381