Der Bau von Hochspannungsfreileitungen als Gegenstand des Energiewirtschafts-, Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Bau-und Enteignungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung und des Rechtsschutzes der Gemeinde. - Der Bau von Hochspannungsfreileitungen im Planungsrecht; Umschlagtitel.
Florentz
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Florentz
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 93/3360
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Neben dem preiswerten und sicheren Stromtransport haben Hochspannungsleitungen auch negative Auswirkungen wie die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes.Die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten von Gemeinden werden durch die raumbeanspruchenden, bis zu 80 m hohen Masten und Freileitungen ab 110 kV Nennspannung eingeengt, da eine auf gesicherter rechtlicher Grundlage erbaute Energiefreileitung als gegeben hingenommen werden muß.Die Arbeit behandelt die Rechtsstellung und den Rechtsschutz (Klagebefugnis) der Gemeinde bei Zulassungsverfahren aufgrund des Energiewirtschafts-, Landesplanungs-, Raumordnungs-, Bau- und Enteignungsrechts.Gerade im Hinblick auf Gemeinden in den neuen Bundesländern, wo durch Stillegung der Braunkohlekraftwerke der Neubau von Freileitungen unerläßlich ist, stellt sich das in der Untersuchung aufgezeigte Problem.Der Autor fordert ein modernes Fachplanungsrecht nach dem Vorbild des § 38 Baugesetzbuch als energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren. rebo/dif
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XLI, 185 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 381