Insolvenz und hoheitliche Aufgabenserfüllung.

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DE

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Göttingen

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ZLB: 93/1559

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DI

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Zusammenfassung

Das Insolvenzrecht, das traditionell eng mit dem bürgerlichen Recht verknüpft ist, hat auch die Aufgabe, die Kollision privatrechtlicher Ansprüche mit öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen zu lösen. Entstammt der gegen die Vermögensmasse gerichtete Anspruch des Staates einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, so haben die dieses Rechtsverhältnisbetreffenden Normen der Konkursordnung (KO) sogar öffentlich- rechtlichen Charakter. So muß die öffentliche Hand Zahlungen, die sie aus einer Konkursmasse erhalten hat, selbst dann zurückgewähren, wenn sie vom Konkurs nichts wußte. Dabei ist die Argumentation mit dem "öffentlichen Wohl" zugunsten der öffentlichen Hand nur eingeschränkt anwendbar. Steuern und steuerähnliche Abgaben haben jedoch durch das Fiskusprivileg des § 61 Abs. 2 Nr. 2 KO Vorrang vor zivilrechtlichen Forderungen. lil/difu

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XI, 274 S.

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