Auktionen als Förderinstrument für erneuerbare Energien - eine institutionenökonomische Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Photovoltaik-Freiflächenausschreibungsverordnung.
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DE
Erscheinungsort
Leipzig
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0948-9452
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ZLB: Kws 271,9/88
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FO
EDOC
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Zusammenfassung
Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung aus § 88 EEG regelt seit Februar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Rahmen einer Pilotphase die Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dieses Modell soll ab 2017 auch für andere Erneuerbare-Energien-Technologien die bisherige administrierte Festlegung der Förderhöhe ersetzen. Hierzu hat das BMWi weiterentwickelte Eckpunkte für eine erneute EEG-Novelle 2016 ("EEG 3.0") vorgelegt. Mit dem Wechsel zu Ausschreibungsverfahren ist die Erwartung verbunden, dass die Kosteneffizienz der Förderung erhöht und zugleich die Mengensteuerung verbessert werden kann. Zudem sollen Ausschreibungen die Marktintegration der erneuerbaren Energien verbessern und dabei ausreichende Investitionsanreize sicherstellen. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll freilich die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Abs. 5 Satz 3 EEG). Die Leistungsfähigkeit des Instruments "Ausschreibung" zur Erfüllung dieser Ziele hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren ab. Auf Basis der ökonomischen Auktionstheorie analysiert die Studie die Auswirkungen verschiedener Designoptionen auf die genannten Ziele und diskutiert relevante Zielkonflikte. Zudem werden Ergebnisse der ersten drei Pilot-Ausschreibungsrunden auf der Grundlage der FFAV, die 2015 durchgeführt wurden, untersucht. Es zeigt sich, dass verbesserte Mengensteuerung und Senkung von Förderkosten im Vergleich zur administrierten Marktprämie keineswegs gesichert sind. Neben einer sorgfältigen Anpassung des Ausschreibungsdesigns an technologiespezifische Marktbedingungen erhöht dies die Bedeutung einer kontinuierlichen und ergebnisoffenen Evaluierung des neuen Instruments sowie einer "lernenden" Fortentwicklung des EE-Förderregimes.
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VIII, 100 S.
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UFZ-Bericht; 01/2016