Mengensteuerung der baulichen Flächenneuinanspruchnahme. Zur Notwendigkeit eines Flächenzertifikatehandelsgesetzes.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

Abstract

Soll das von der Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 postulierte Ziel der Flächenverbrauchsreduktion "30 ha/Tag bis zum Jahr 2020", das in den vergangenen 15 Jahren immer wieder politisch bekräftigt worden ist, erreicht werden, bedarf es nach Ansicht der Verfasser neuer gesetzgeberischer Maßnahmen; denn es ist nicht zu erwarten, dass die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen, wie zuletzt das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung aus dem Jahre 2013, ausreichend sein werden. Soll das 30 ha-Ziel treffsicher erreicht werden und sollen gleichzeitig kommunale Handlungsspielräume erhalten bleiben, bietet sich die Einführung eines Flächenzertifikatehandels an. Durch die Einführung einer Zertifikatepflicht für die bauliche Bodennutzung wird die planerische Ausweisung von Bauland durch Gemeinden unter die erweiterte Voraussetzung gestellt, dass die Gemeinde entsprechende Flächenzertifikate vorlegen muss. Die flankierende Handelskomponente soll darüber hinaus ermöglichen, dass nach der Erstzuteilung an alle Kommunen Zertifikate in die Räume gelangen können, die einen erhöhten Flächenbedarf haben. Die Handelskomponente sorgt somit für die nötige Flexibilisierung. Dass ein solcher Flächenzertifikatehandel in der Praxis funktionieren würde, ist mittlerweile in mehreren Modellversuchen (mit zuletzt 87 Kommunen) nachgewiesen worden.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 2

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S. 67-75

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