Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild (§ 201a StGB).

Lang
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lang

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Frankfurt/Main

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 524/489

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Wer einen Blick in einschlägige Boulevard-Medien wirft, wird erschlagen von Bildern bekannter und unbekannter Personen in ihrem Privatbereich. Unabhängig von einer moralischen oder rechtlichen Bewertung wird hieran eines deutlich: Es scheint ein besonderes Interesse daran zu bestehen, Einblicke in das Privatleben Dritter zu erhalten. Einleitend mit einer Erörterung der historischen Entwicklung des Bildnisschutzes in Deutschland stellt die Abhandlung den Schutz des Rechts am eigenen Bild vor dem Hintergrund der Einführung des § 201a StGB dar. Ziel ist, zu ergründen, ob hinsichtlich der Ausweitung des Bildnisschutzes - neben dem bereits bestehenden zivil- und strafrechtlichen Schutz außerhalb des Kernstrafrechts - ein zusätzliches Pönalisierungserfordernis vorliegt und ob die Ausgestaltung des § 201a StGB zu überzeugen vermag.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXVIII, 340 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 5340