Die Teilnahme von Unionsbürgern an Kommunalwahlen und kommunalen Abstimmungen in Bayern. Stand: Mai 1999.

Logos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Logos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2000/917
DST: Fb 350-40-/13

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Es wird geprüft, inwieweit die von Bayern durchgeführte Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19.12.94 mit den Vorgaben des europäischen Rechts und denen des Grundgesetzes (GG) übereinstimmt. Durch das Kommunalwahlrecht aus Art. 19 Abs.1 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages sollen Angehörige der Mitgliedstaaten erstmals die Möglichkeit erhalten, sich am politischen Willensbildungsprozess des jeweiligen Aufnahmestaates zu beteiligen. Im Mittelpunkt der Studie steht die rechtliche Zulässigkeit der vom bayerischen Landesgesetzgeber normierten Ausnahmen und Besonderheiten, bezogen auf das aktive und passive Kommunalwahlrecht ausländischer Unionsbürger. Schließlich geht die Autorin auf die rechtlichen Konsequenzen ein, die sich aus der Einführung des Kommunalwahlrechts hinsichtlich auf Mitwirkung dieser Personen in den kommunalen Gremien der Ausländerbeiräte in Bayern ergeben. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

176 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries