Das Strafverfahren Lübecks im 19. Jahrhundert.

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SEBI: 71/3337

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Abstract

Die Reformen des Strafprozesses vom Anfang des 19. Jh. bis zum Erlaß der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich 1879 werden in ihrer chronologischen Entwicklung nachgezeichnet. Der Inquisitionsprozeß wurde bis weit in das 19. Jahrhundert von den Ratsherren streng obrigkeitlich praktiziert. Die strafgesetzliche Fortentwicklung im Lübischen Recht blieb hinter den Gesetzesreformen der anderen Territorialstaaten Deutschlands weit zurück. Zwischenzeitliche Liberalisierungstendenzen führten 1854 zur Einführung des öffentlich-mündlichen Anklageprozesses mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten; eine weitergehende Reform wurde von den konservativen Kräften bis 1864 verhindert und entsprach bei ihrem schließlichen Inkrafttreten nicht mehr dem Stand der Rechtswissenschaften. Sie wurde schließlich von der allgemeinen Gesetzgebung des Deutschen Reichs überholt, die die lokalen Reformbemühungen gegenstandslos machte.

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Recht, Kommunalrecht, Stadtgeschichte, Strafrecht, Strafverfahren

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Bamberg(1971) 425 S., Lit.; Zus.

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Recht, Kommunalrecht, Stadtgeschichte, Strafrecht, Strafverfahren

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