Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Verhältnis zur Nachbarschaft.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: 4-Zs 388
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Abstract
Bund, Länder und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, die Tagesbetreuung für unter dreijährige Kinder bis 2013 auf eine Versorgungsquote von 35 % auszubauen. Ein Großteil der neuen Plätze soll auch und gerade in Wohngebieten entstehen. Dass damit Konflikte im Verhältnis zur Nachbarschaft tendenziell eher zunehmen, haben verschiedene Verfahren deutlich gemacht, in denen Nachbarn, die sich durch Lärm gestört fühlten, mit Erfolg den Umzug von Kindertageseinrichtungen gerichtlich erzwungen haben. In ähnlicher Weise Aufsehen erregten Klagen gegen Kinderspielplätze und Bolzplätze. Solche Gerichtsverfahren sind auch Anlass für aktuelle parlamentarische Initiativen mit dem Ziel, sog. "Kinderlärm" gegenüber Industrie- und Gewerbelärm besser zu stellen. Im Beitrag soll vor diesem Hintergrund untersucht werden, ob und inwiefern die geltende Rechtslage für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Problemlagen aufweist und welche Lösungen gegebenenfalls denkbar sind.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 16
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S. 657-666