Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch.

Duncker & Humblot
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2004/315

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Durch die Diskussion um die Modernisierung des Stiftungsrechts ist der Stiftungssektor in den letzten Jahren wieder verstärkt in das Bewusstsein von Öffentlichkeit und Wissenschaft gerückt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Stiftungen ihr "Mauerblümchendasein" innerhalb der Verwaltungsorganisation zunehmend verlieren. In Zeiten leerer Haushaltskassen scheinen Stiftungen als "Allzweckwaffe" im Kampf um privates Vermögen entdeckt worden zu sein. Trotzdem führen Stiftungen von Bund und Ländern ein Schattendasein innerhalb der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Im Rahmen der rechtsdogmatischen Untersuchung wird vor allem den Fragen nachgegangen, wann staatliche Tätigkeit im Stiftungssektor die Grenze zum Formenmissbrauch überschreitet und welche rechtlichen Folgen für Stiftung und Stifter sich daran anknüpfen. Dabei werden die Anforderungen an das staatliche Engagement im Stiftungswesen aus dem Europa-, Bundes- und Landesrecht, insbesondere dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip herausgearbeitet und nachfolgend geprüft, ob mit der Gründung oder Unterstützung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Stiftungen durch den Staat hiergegen verstoßen wird. Dabei zeigt sich, dass zwischen beiden Stiftungsarten differenziert werden muss. Der mehrfach festgestellte Verfassungsverstoß führt dazu, dass die Grenze der zulässigen Formenwahlfreiheit überschritten wird. Zugleich kann ein "formenmissbräuchliches" Handeln der öffentlichen Hand konstatiert werden. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Seiten

283 S.

Zitierform

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Öffentlichen Recht; 941