Umsetzung der Trinkwasserverordnung. 2. Änderungsverordnung 2012. Gefährdungsanalyse Legionellen.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 256/132
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Abstract
Mit dieser Novelle werden die Verantwortlichkeiten der Eigentümer der Anlagen und der Gesundheitsämter bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen besser dargestellt. Neben anderen Veränderungen wurden insbesondere die §§ 9 und 16 umgearbeitet. § 16 richtet sich an den Eigentümer und beschreibt die Maßnahmen, die er im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes vorzunehmen hat, u. a. die Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Der Begriff "Gefährdungsanalyse" ist in der Trinkwasserverordnung nicht definiert und bedarf der Erläuterung. Dazu wurde im Dezember 2012 eine Empfehlung der Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/empfehlung en.htm). Diese beschreibt die Rahmenanforderungen und richtet sich an Betreiber und Gesundheitsämter gleichermaßen. Die darin enthaltenen beispielhaften Anforderungen beziehen sich eher auf sehr große und/oder öffentliche Gebäude. In der vorliegenden Information sollen die grundsätzlichen Anforderungen praxisnah auch für kleinere Gebäude dargelegt werden. Dieser vom GdW und ZVSHK erstellte Leitfaden gibt Wohnungsunternehmen und SHK-Fachbetrieben Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach § 16 Abs. 7 TrinkwV geben. Die dargestellten Anwendungsempfehlungen sind Ergebnis intensiver Diskussionen mit Praktikern aus Wohnungs- und Handwerksunternehmen sowie aus der Gesundheitsverwaltung. Da die Vielfältigkeit von Bestandsanlagen nicht allgemeingültig beschrieben werden kann, prüft der eigene oder beauftragte qualifizierte Sachkundige (im Sinne der TWK-Empfehlung) verantwortlich, welcher Arbeitsumfang angemessen ist. Mit zunehmender Größe und Komplexität steigen auch die Anforderungen an die Prüfung und Dokumentation.
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24 S.
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GdW Information; 139