Theorie der Grundrechte.
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SEBI: 85/1912
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Zusammenfassung
Unter einem geschriebenen Grundrechtskatalog ist das juristische Problem der Grundrechte zunächst ein Problem der Interpretation autoritativer Formulierungen positiven Rechts. Die Intensität grundrechtlicher Auseinandersetzungen läßt sich aus der relativen Offenheit (im Sinne einer geringen Regelungsdichte) der Formulierungen des Grundrechtskatalogs noch nicht hinreichend erklären; trifft aber die Offenheit mit tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten über die normative Grundstruktur des Staates und der Gesellschaft zusammen, so sind die Weichen für einen umfassenden Streit gestellt. Am deutlichsten wird dies bei den grundrechtlichen Begriffen der Würde, der Freiheit und der Gleichheit. Fügt man diesen Begriffen die Staatsziel- und Strukturbegriffe der Demokratie, des Rechtsstaats und des Sozialstaats hinzu, so erhält man ein Begriffssystem, das die Hauptformeln des neuzeitlichen Vernunftrechts umfaßt und Forderungen der sozialen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts Ausdruck gibt. Ein stabilisierendes Element in dem Streit ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Das, was die Grundrechte heute sind, sind sie vor allem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. chb/difu
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Grundrecht, Freiheit, Norm, Kompetenz, Gleichheit, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Gesellschaftsordnung, Theorie, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Baden-Baden: Nomos (1985), 548 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Göttingen 1984)
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Grundrecht, Freiheit, Norm, Kompetenz, Gleichheit, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Gesellschaftsordnung, Theorie, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 28