Die bäuerlichen und dörflichen Rechtsverhältnisse des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert.

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SEBI: 75/847

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Die Arbeit versucht, einen Einblick in die bäuerliche und dörflichen Rechtsverhältnisse in der ehemaligen Grafschaft - dem späteren Fürstentum - Hohenlohe im Norden Württembergs zu geben. Für die Untersuchung wurde hauptsächlich die Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts ausgewählt, weil hierfür umfangreiches Quellenmaterial vorlag und weil in dieser Zeit sich bereits eine erkennbare Eigenständigkeit herausgebildet hatte. Untersucht werden die Rechtsverhältnisse zwischen bäuerlichen Untertanen und der Obrigkeit, die wichtigsten innerfamiliären, sich vorwiegend auf das Erbrecht beziehenden, Normen und - im Zentrum der Arbeit - das zwischen den einzelnen Dorfgenossen und der Dorfgemeinschaft geltende Recht. Die Dorfordnungen, von denen 66 untersucht werden, bildeten die Grundlage des dörflichen Rechts bis ins 19. Jahrhundert. Seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts - so wird herausgearbeitet - ist jedoch eine Beschränkung der dörflichen ,,Satzungsautonomie'' und auch eine stärkere Kontrolle der Gemeinden durch die Herrschaft zu konstatieren.

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Schlagwörter

Fürstentum, Dorfordnung, Rechtsverhältnis, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Recht, Dorfgeschichte

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Hohenheim: (1971), 308 S., Kt.; Abb.; Lit.; Zus.(landwirtsch.Diss.; Hohenheim 1971)

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Fürstentum, Dorfordnung, Rechtsverhältnis, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Recht, Dorfgeschichte

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