Die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach dem Kartellvergaberecht durch kommunale Auftraggeber.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2005/187

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Im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben trat am 1. Januar 1999 das Vergaberechtsänderungsgesetz in Kraft. Seitdem sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein kompliziertes Verfahren einzuhalten. Das neue Vergaberecht erfasst auch Versicherungsdienstleistungen. Benötigt eine Gemeinde z.B. eine neue Feuerversicherung, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, hierfür eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Obwohl der Gesetzgeber zur Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren verpflichtet, finden öffentliche Ausschreibungen von Versicherungsdienstleistungen durch kommunale Auftraggeber so gut wie nicht statt. Die Arbeit versucht, die Ursachen für den derzeitigen Zustand zu ergründen und Lösungen für eine ordnungsgemäße Vergabe von Versicherungsdienstleistungen durch öffentliche und insbesondere kommunale Auftraggeber aufzuzeigen. difu

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232 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 4057