Normalarbeitskraft.

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KGST R 41/70

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Abstract

Ab 1. 1. 1971 beträgt die Arbeitszeit wöchentlich 42 Stunden. Die Normalarbeitskraft mußte daher neu berechnet werden. Sie ist die Maßeinheit der durchschnittlichen jährlichen Arbeitsleistung einer Arbeitskraft in Arbeitsminuten unter Berücksichtigung der regelmäßigen Arbeitszeit. Sie ist ein Faktor der Personalbedarfsrechnung. Die aus Fallzahl, mittlerer Bearbeitungszeit und Sonderzuschlägen berechneten Arbeitsminuten, die eine Arbeits- oder Organisationseinheit zum Vollzug der ihr übertragenen Arbeiten benötigt, werden durch die Maßeinheit Normalarbeitskraft geteilt. Das Ergebnis ist die Soll-Personalziffer. Die KGSt empfiehlt in diesem Rundschreiben für die Normalarbeitskraft bei Beamten und Angestellten 105.500 Jahresarbeitsminuten, bei Arbeitern 103.500 Jahresarbeitsminuten anzusetzen. Die Berechnungsgrundlagen erläutert eine Anlage.

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Normalarbeitskraft, Personalbedarfsrechnung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1970), 7 S.,

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Normalarbeitskraft, Personalbedarfsrechnung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Rundschreiben; 41/70