Eingliederungshilfe: Gebündelte Zuständigkeiten sparen Kosten.

Inst. für d. Öffentlichen Sektor
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Inst. für d. Öffentlichen Sektor

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DE

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Berlin

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1866-4431

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Abstract

Die kontinuierlich steigenden Sozialausgaben stellen Kommunen zunehmend vor große finanzielle und planerische Herausforderungen. Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für geistig, körperlich oder seelisch behinderte Menschen ist dabei in finanzieller Hinsicht die bedeutendste Leistung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. Seit mehr als einem Jahrzehnt ist ein bundesweiter Trend des Ausgabenanstiegs zu beobachten, der sich auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Umso wichtiger ist eine aktive Planung und Steuerung sozialer Infrastrukturleistungen, um eine effiziente und gleichzeitig bedarfsgerechte Versorgungsstruktur in der Eingliederungshilfe gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang skizziert der vorliegende Beitrag die Ausgestaltung der Zuständigkeitsstrukturen in einem Bundesländervergleich und zeigt dabei auf, welchen Effekt die Gestaltung der Leistungserbringung auf die Kosten besitzt.

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PublicGovernance

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Nr. 2 (Sommer)

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S. 11-14

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