Die gesetzliche Regelung des Selbsteintrittsrechts in Artikel 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Entstehungsgeschichte, Rechtsvergleichung, kritische Würdigung und gesetzgeberische Alternativen.

Florentz
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München

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ZLB: 96/2162

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S

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Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) weist seit 1985 eine Besonderheit gegenüber dem des Bundes auf: die Regelung des Selbsteintritts der übergeordneten Behörde anstelle der untergeordneten. Der Verfasser geht Frage nach, inwiefern Regelungsbedarf bestand. Mit dem Art. 3 a BayVwVfG wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, die sich aus der Doppelfunktion des Landratsamtes in Bayern als Kommunal- und als Staatsbehörde ergab. Nunmehr existiert eine Gesetzesgrundlage auch für den Fall, daß der Landrat als Staatsbehörde handelt und Anordnungen etwa der Landesregierung nicht befolgt. Diese kann nach Maßgabe des Art. 3 a BayVwVfG durch Selbsteintritt die Sache an sich ziehen. Der Verfasser bejaht die Verfassungskonformität der Norm, hält sie jedoch für verbesserungsbedürftig. Er unterbreitet einen Vorschlag zur Neufassung der Norm, durch die insbesondere der Individualrechtsschutz des sich einer Anordnung verweigernden Landrats gestärkt wird. Im Anhang der Arbeit wird das Gesetzgebungsverfahren ausführlich dokumentiert. gar/difu

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ca. 340 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 450