Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Eine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Abhandlung unter Zugrundelegung des Verfassungs- und Verwaltungsrechts der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

Florentz
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München

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ZLB: 92/2970

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DI
S

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Abstract

Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der öffentlichen Haushalte sowie der auf der starken Bürokratisierung beruhenden Staatsverdrossenheit der Bürger ist die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private sowohl in Deutschland als auch in Österreich immer interessanter geworden. Es ist dabei zwischen der formellen Privatisierung, bei der der Staat selbst in Formen des Privatrechts handelt, und der materiellen Privatisierung, bei der der Staat die Aufgabenerfüllung privaten Trägern (sog. "Beliehene", die Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sind) überträgt, zu unterscheiden. Die Verfassungen Österreichs und Deutschlands ergeben zwar kein Verbot der Privatisierung, begrenzen jedoch deren Ausweitung. Das gleiche gilt für die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Abschließend werden als Alternativen zur Privatisierung eine Reform des Dienstrechts, die Verselbständigung von Verwaltungsträgern sowie weitere Einsparungs- und Entlastungsstrategien aufgeführt. lil/difu

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 315