Entwicklung des österreichischen Gemeinderechts.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Abstract
Im Jahre 1962 wurde die Gemeindeselbstverwaltung in Österreich vom Bundesverfassungsgesetzgeber unter Verfassungsschutz gestellt und in ihren Grundsätzen bundesverfassungsgesetzlich geregelt. Die bundesverfassungsgesetzliche und landesgesetzliche Neuregelung der wesentlich erweiterten Gemeindeselbstverwaltung in Österreich hat sich im letzten Jahrzehnt im wesentlichen bewährt. Zur Stärkung der Leistungskraft der Gemeinden haben die im letzten Jahrzehnt durchgeführten Gemeindezusammenlegungen im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich und in der Steiermark wesentlich beigetragen, wenngleich anzumerken ist, daß die Gemeindezusammenlegung nicht die einzige und nicht die erste Möglichkeit zur Sicherung leistungsfähiger Gemeinden ist. Tendenzen der Fortentwicklung der Österreichischen Stadtrechte und Gemeindeordnungen zeigen sich vor allem für eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit durch Gemeindeverbände und Verwaltungsgemeinschaften, für eine vermehrte Teilhabe der Gemeindebürger an der Gemeindeselbstverwaltung und für vermehrte Antrags-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Minderheiten in den Gemeindevertretungen. Ein verfassungsrechtliches Anliegen ist die bessere Verankerung der Gemeinden im System der österreichischen Finanz-Verfassung.
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Selbstverwaltung, Gemeinde, Verfassungsrecht, Gemeinderecht, Gemeindezusammenlegung, Verwaltung, Recht
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 15 (1976), 1, S. 65-75
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Selbstverwaltung, Gemeinde, Verfassungsrecht, Gemeinderecht, Gemeindezusammenlegung, Verwaltung, Recht