Neue Medientechnologien und grundgesetzliche Kommunikationsverfassung.

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SEBI: 82/1751

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Abstract

Die sogenannten neuen Medien mit ihren vielfältigen Möglichkeiten sind in den letzten Jahren wegen ihrer zunehmenden Bedeutung für den Kommunikationsprozeß verstärkt in das Blickfeld der rechtswissenschaftlichen Betrachtung getreten, weil die verfassungsrechtlichen Folgen gravierend sind. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien als Schutzgüter des Artikel 5, Absatz 1 Satz 2 GG angesehen werden können. Denn einerseits haben die neuen Medien nur noch wenig mit den herkömmlichen Medien gemein, anderseits ist ihre mögliche Einflußnahme auf öffentlichen Meinungsbildungsprozeß nicht zu unterschätzen. Die herkömmlichen Begriffe von Presse, Rundfunk und Film sowie die verfassungsrechtlichen Grundlinien werden mit den technischen Möglichkeiten der neuen Medien in Verbindung gebracht. Des weiteren stellen sich in diesem Zusammenhang auch Fragen der zuständigen gesetzgeberischen Kompetenzen. im/difu

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Keywords

Neue Medien, Technologie, Grundrecht, Kommunikation, Presse, Rundfunk, Film, Verfassungsrecht, Medien, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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Berlin: Duncker & Humblot (1982), 202 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1981)

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Neue Medien, Technologie, Grundrecht, Kommunikation, Presse, Rundfunk, Film, Verfassungsrecht, Medien, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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Schriften zum öffentlichen Recht; 418