Trotz Richtlinie weiterhin intergouvernemental. Neues zum konsularischen Schutz der Unionsbürger in Drittstaaten.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Das Europarecht enthält bereits seit dem Vertrag von Maastricht das Recht der Unionsbürger, in Drittstaaten, in denen ihr Heimatstaat nicht vertreten ist, von den dort vorhandenen Vertretungen anderer Mitgliedstaaten wie deren eigene Staatsangehörige konsularisch geschützt zu werden (vgl. jetzt Art. 23 AEUV). Dieses Recht befindet sich gewissermaßen an der "Schnittstelle" von Europarecht, Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten. Die Umsetzung dieses europarechtlichen Schutzanspruchs erfolgte bisher vor allem durch Vereinbarungen, die zwischen den Vertretungen der Mitgliedstaaten vor Ort abgeschlossen wurden. Obwohl inzwischen eine Richtlinie ergangen ist, wird auch in Zukunft die Umsetzung des konsularischen Schutzes stark intergouvernemental geprägt sein.

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Die öffentliche Verwaltung

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Nr. 6

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S. 217-228

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