Problem des Zweckverbandsrechts als Grundlage kommunaler Gemeinschaftsarbeit.

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SEBI: 71/1049

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Abstract

Die Zweckverbände gehören nicht zu den gewachsenen Körperschaften wie die Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie entstehen vielmehr aus dem Willen der Gemeinde und Gemeindeverbände zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und werden aufgelöst, sobald man ihrer nicht mehr bedarf. Da den Zweckverbänden die Stetigkeit fehlt, sie mehr oder weniger willkürliche Schöpfungen der Gesetzgeber darstellen und sehr stark dem Einfluß der kommunalen Entwicklung unterliegen, ist ihr Entstehen, ihre Existenz, ihre Veränderung und Auflösung nicht ohne kommunalrechtliche Probleme. Jede kommunal-und verfassungsrechtliche Änderung hat sich auch auf die Zweckverbände ausgewirkt. Die Anpassung und Änderung der Zweckverbände und des Zweckverbandsrechts mit seiner 150jährigen Geschichte an die derzeitige kommunalrechtliche Lage war zum Untersuchungszeitpunkt (1968) in den meisten Bundesländern noch nicht vollzogen. Bei dem geschichtlichen Rückblick, der allein die Gesetzgebung Preußens und des Deutschen Reiches berücksichtigt, ist als bedeutendster Zweckverband derjenige von Groß-Berlin (1911) zu nennen. chb/difu

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Zweckverband, Kommunalverband, Gründung, Mitgliedschaft, Kommunalrecht, Regionalplanung, Kommunalpolitik, Rechtsgeschichte, Verband, Verwaltungsorganisation

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Köln: (1968), XIII, 127 S., Lit.

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Zweckverband, Kommunalverband, Gründung, Mitgliedschaft, Kommunalrecht, Regionalplanung, Kommunalpolitik, Rechtsgeschichte, Verband, Verwaltungsorganisation

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