Zulässigkeit von Windenergienutzungsanlagen im Außenbereich: Raumbedeutsamkeit, gesamträumliches Planungskonzept, EU-Recht. Privilegierte Vorhaben, Planung im Außenbereich, Verhinderungsplanung. Großräumliches Planungskonzept, Ausschlussgründe, Immissionsschutz.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte in zwei Fällen als Revisionsinstanz über die Rechtmäßigkeit der Versagung eines positiven Bauvorbescheids und einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen (WKA) zu entscheiden. Im ersten Fall sollte die Anlage mit einer Nabenhöhe von 67 m, einem Rotordurchmesser von 66 m und einer Leistung von 1,5 MW in einer naturschutzrechtlichen Bauverbotszone errichtet werden, im zweiten Fall eine Anlage ähnlicher Größe auf einer Fläche außerhalb der im regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für WKA. In beiden Fällen waren in der Berufungsinstanz (OVG Münster und OVG Koblenz) die Klagen auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids bzw. einer Baugenehmigung abgewiesen worden. Die Revisionen blieben ohne Erfolg. In seinen Revisionsurteilen geht das BVerwG auf eine Reihe von Fragen ein, die im Zusammenhang mit der Zulassung von WKA auftreten. 1) BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - baurecht (BauR) 2003 Heft 6 S.828. 2) BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 4.02 - baurecht (BauR) 2003 Heft 8 S.1165. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 2
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S. 38-46/Rdnrn.18-20