Die Rückforderung gemeinschaftswidriger staatlicher Beihilfen.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 96/2186
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DI
S
S
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Abstract
Die Arbeit befaßt sich mit der Vergabe staatlicher Beihilfen in den Ländern der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat weitreichende Kontrollbefugnisse, die im EWG-Vertrag geregelt sind. Danach kann die Kommission Entscheidungen treffen, die die Mitgliedsstaaten verpflichten, gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen zurückzufordern. Gewährte Beihilfen, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und dadurch den Wettbewerb verfälschen oder ihn zu verfälschen drohen, sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen hat nach nationalem Recht zu erfolgen. Es wird erörtert, in welchem Umfang Entscheidungen der Kommission die Rückforderung nach nationalem Recht beeinflussen. Die Autorin unterscheidet nach Art der Beihilfevergabe durch Verwaltungsakt, öffentlich- und privatrechtlichem Vertrag. Schließlich wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rückforderung von Beihilfen dargestellt. kirs/difu
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154 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1893