Die brandenburgisch-preußische Kriminalpolitik im Herzogtum Cleve von 1609 bis 1794.
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SEBI: 78/5547
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Abstract
1609 starb der letzte Herzog von Cleve. Es kam zum Jülisch-Clevischen Erbfolgestreit, der formell bis 1666 dauerte. Die Einwirkung Brandenburg-Preußens auf die clevische Strafrechtspflege begann. Die Kriminalpolitik wurde maßgeblich durch den Großen Kurfürsten, König Friedrich Wilhelm I., Friedrich d. Großen und den Großkanzler Cocceji geprägt. Während der Große Kurfürst Abschreckung und Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung betonte, setzte Friedrich Wilhelm I. neben die Abschreckungsidee die Humanität und Friedrich der Große verkündete schließlich als Ziel seiner Strafrechtspflege die Besserung und Erziehung des Menschen. Neben den rein strafrechtlichen Gesichtspunkten verfolgten die preußischen Maßnahmen betreffend die clevische Strafrechtspflege auch das politische Ziel, Cleve über den Weg der Rechtseinheit zu einem integrierten Bestandteil der preußischen Monarchie zu machen. Dieses Ziel war 1794 bereits erreicht, als die Franzosen im 1. Koalitionskrieg das Herzogtum Cleve besetzten und in ihren Herrschaftsbereich eingliederten. chb/difu
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Kriminalpolitik, Strafrecht, Justiz, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Geschichte
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Marburg: Selbstverlag (1967), VII, 197 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Marburg 1967)
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Kriminalpolitik, Strafrecht, Justiz, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Geschichte