Die örtliche Landschaftsplanung als Instrument einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung.

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Berlin

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ZLB: 2000/2581-4
DST: S 800/917

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Abstract

Bei einer guten fachlichen Praxis leistet die Landschaftsplanung einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeitsanforderung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Dabei ist es Aufgabe und Ziel, in einem Prozess der Zusammenarbeit zwischen Landschafts- und Bauleitplanung möglichst großflächig in der Fläche anzusetzen, ohne die Bedeutung kleiner Flächenareale zu vernachlässigen. Die Landschaftsplanung kann aber auch mehr als eine notwendige Abwägungsgrundlage sein, wenn sie als Fachplanung Naturschutz neue Handlungsspielräume und Entscheidungssicherheit z. B. beim Umgang mit Landschaftsschäden, Bodenaushub oder Außenbereichsbebauung schafft. Ob sie in den Bundesländern seit ihrer Einführung durch das Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 1976 diese Rollen spielt, wurde im Rahmen einer repräsentativen Umfrage in den Kommunen und der Auswertung von vier Fallbeispielen erhoben. Der Lokalen Agenda und ihren Akteuren bietet der Landschaftsplan ein gesetzlich verankertes Planungs- und Steuerungsinstrument, das die Chancen zur Umsetzung ihrer Verbesserungsvorschläge für den Bereich "Natur und Landschaft" erhöht. difu

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145 S.

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Difu-Materialien; 4/2000