Welche Klimaschutzpflichten ergeben sich aus Art. 20a GG?

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Klimaschutz ist nach wie vor defizitär, insbesondere im Verkehrssektor. Aus dem Staatsziel Umweltschutz folgt, dass bei allen gesetzlichen Regelungen, die zu Umweltbelastungen führen, die ökologischen Folgen berücksichtigt werden müssen. Da die Maßnahmen zur Förderung der Automobilindustrie in den beiden Konjunkturpaketen keine Korrekturinstrumente zur Reduktion des Kohlendioxidausstoßes enthalten, verstößt der deutsche Gesetzgeber gegen die aus dem Staatsziel Umweltschutz folgende Verpflichtung zur ökologischen Steuerung. Eine Beschränkung kommunaler Umweltschutzmaßnahmen auf ausschließlich örtlich wirksame Vorgaben ist mit der Schutzpflicht aus Art. 20a GG nicht vereinbar.

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 7/8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 364-368

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries