Teledienste, Mediendienste und Rundfunk. Ihre Abgrenzung im Recht der elektronischen Medien.
Nomos
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Datum
2000
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2001/2975
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Sommer 1997 traten zeitgleich das Informations- und Kommunikationsgesetz des Bundes und der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder in Kraft. Seither bildet die Unterscheidung zwischen Telediensten, Mediendiensten und Rundfunk die Grundlage des Ordnungsrechts der elektronischen Medien. Die bislang nicht befriedigend gelöste Abgrenzung der drei Begriffe führt aber zu erheblichen praktischen Problemen. So stufen die Befürworter einer starken Regulierung neue, meist auf den Möglichkeiten des Internet basierende Angebote als Rundfunk ein, während die Vertreter eines deregulierten Ordnungsrechts diese als Medien- oder Teledienste einordnen. Die Unterscheidung zwischen Medien- und Telediensten ist außerdem durch einen Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern geprägt. Vor diesem Hintergrund liefert der Autor eine sachgerechte und überzeugende Lösung der Abgrenzungsproblematik auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Klassifizierung des bislang besonders kontrovers behandelten und ideologisch belasteten Rundfunkbegriffs als Typus führt dabei zu der Flexibilität, die ein modernes Medienrecht benötigt, um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
176 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Information , Kommunikationsmedien , Rundfunk , Ordnungsrecht , Kompetenz , Bund , Land , Rechtsprechung
Serie/Report Nr.
UFITA-Schriftenreihe; 182