Bedeutung der bayerischen 10-H-Regelung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung.
Springer
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Datum
2018
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Herausgeber
Springer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
0172-1631
ZDB-ID
Standort
ZLB
TIB: ZB 3623
TIB: ZB 3623
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Planungsvorbehalt in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ermöglicht es den Gemeinden, eine planerische Steuerung von Windkraftanlagen vorzunehmen, indem im Flächennutzungsplan (harte bzw. weiche) Tabuzonen festgelegt werden, innerhalb derer Windkraftanlagen ausgeschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Ebene der Regionalplanung. Zur Bedeutung der Tabuzonen und der Notwendigkeit, bei der Planaufstellung zwischen harten und weichen Tabuzonen zu unterscheiden, haben sich das BVerwG und die Oberverwaltungsgerichte immer wieder geäußert. In der Rechtsprechung noch ungeklärt ist hingegen die Frage, wie sich in Bayern die seit 21.11.2014 geltende "10-H-Regelung" (Art. 82 BayBO) auf die planerische Steuerung von Windkraftanlagen auswirkt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Natur und Recht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 361-364