Die Sperrwirkung und das Sicherungsrecht des Bürgerbegehrens. Eine Untersuchung zum Kompetenzkonflkt zwischen plebiszitärer und repräsenativdemokratischer Ebene.
Der Andere Verl.
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Der Andere Verl.
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DE
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Osnabrück
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ZLB: 2002/1711
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DI
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Abstract
Die Untersuchung arbeitet den Konflikt der beiden politischen Willensbildungssysteme Bürgerbegehren und Bürgerentscheid heraus, würdigt die verfassungsrechtlichen Aspekte und unterzieht die Rechtslage zur Absicherung des Bürgerbegehrens in Form der gesetzlichen Sperrwirkung bzw. des richterrechtlich umstrittenen Sicherungsrechts einer kritischen Prüfung. Sie konzentriert sich dabei auf die Regelungen der jeweiligen Gemeindeordnungen in allen Flächenstaaten der Bundesrepublik. Teil 1 gibt nach einigen Begriffserläuterungen einen kurzen Überblick über die Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den einzelnen Gemeindeordnungen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungsinhalte aufzuzeigen. Da die zu behandelnde Problematik im Bereich der kommunalen Binnenorganisation angesiedelt ist, erfolgt anschließend eine allgemeine Darstellung des inneren Kommunalverfassungsrechts. Sie umfasst insbesondere auch Fragen zur Einordnung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den kommunalen Willensbildungsprozess. Im zweiten Teil werden der den Kommunalverfassungen inhärente Konflikt zwischen beiden Willensbildungssystemen sowie die existierende Rechtslage zur Absicherung des Bürgerbegehrens in den einzelnen Gemeindeordnungen näher skizziert. Da der Konflikt grundsätzlich von der Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen geprägt ist, dient die anschließende Untersuchung der Beantwortung der Frage, welche Irreparabilitäten konkret aufgrund des Kompetenzkonflikts zum Nachteil beider Willensbildungssysteme entstehen können. In Teil 3 wird erörtert, inwiefern den verfassungsrechtlichen Bezügen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, dem Gebot demokratischer Legitimation, dem Mehrheitsprinzip sowie dem Gebot der Effektivität verbindliche Aussagen zur Lösung des Konflikts entnommen werden können. Die im vierten Teil gezogenen Schlussfolgerungen beziehen sich auf die Ausgestaltung der Absicherung des Bürgerbegehrens in Form des Sicherungsrechts sowie der gesetzlichen Regelungen der Sperrwirkung. goj/difu
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XVIII, 241 S.