Wie aussagekräftig ist der Stichtag? Eine Analyse der Inanspruchnahmequoten im Jahresverlauf.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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DE
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Dortmund
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1436-1450
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Abstract
Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder waren noch nicht alle Elternwünsche nach einem entsprechenden Angebot erfüllt. Das zeigen die Analysen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zu den elterlichen Betreuungswünschen auf der einen Seite und die Quote der Inanspruchnahme, die auf der Grundlage der amtlichen Statistik berechnet wird, auf der anderen Seite. Während in der Elternbefragung des DJI zuletzt 41,5% der Eltern von U3-Kindern einen Platz in der Kindertagesbetreuung wünschen (vgl. BMFSFJ 2015, S. 9), nutzten zum Stichtag 1. März 2014 nur 32,3% der Kinder dieser Altersgruppe ein solches Angebot. Somit besteht eine Lücke zwischen dem Betreuungswunsch und der Inanspruchnahmequote von 9,2 Prozentpunkten. Trotzdem ist ein flächendeckender Aufschrei der Eltern über fehlende Plätze und eine Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten bislang ausgeblieben. Das führt zu der Frage, ob diese Lücke durch andere Faktoren außer den fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung erklärt werden kann.
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KomDat-Jugendhilfe
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Nr. 2
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S. 4-7