Erfahrungen mit der kommunalen Landschaftsplanung. Modellbeispiel Feldatal.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
1976 wurde die Landschaftsplanung als Instrument zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen im BNatSchG festgeschrieben. Wie Untersuchungen wiederholt belegt haben, werden rechtliche Anforderungen an die Inhalte von Landschaftsplänen in der Praxis nur unzureichend berücksichtigt, weshalb die Planungsaussagen oft wenig begründet sind. Der Artikel versteht sich als Beitrag zur Diskussion über die methodische und inhaltliche Weiterentwicklung des Instruments Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene. Als Referenzraum dient die Gemeinde Feldatal/Hessen. Es werden die Möglichkeiten, rechtliche Anforderungen an die Inhalte von Landschaftsplänen methodisch umzusetzen, sowie die Erfahrungen mit der Landschaftsplanung in der hessischen Verwaltungspraxis dargestellt. Bei der Erarbeitung und seit Fertigstellung des Landschaftsplanes wurde die Bedeutung der kommunalen Landschaftsplanung als ökologisches Diskussionsforum für die Kommunalpolitik deutlich. (hg)
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Landschaftsarchitektur
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Nr.6
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S.36-40