BBauG § 35 Abs.2 und 3. BVerwG, Urteil v. 28.10.1982 - Az. 4 C 31.78 - Münster.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Aufgrund der Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts ist ausnahmsweise die Verfestigung einer Plittersiedlung durch ein Wohnbauvorhaben nicht zu missbilligen und auch nicht unvereinbar mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Die Verfestigung einer Splittersiedlung ist zwar in der Regel ein Vorgang, der einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderläuft und deshalb auch wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 2 BBauG nicht zugelassen werden darf. Gleichwohl bedarf es im Einzelfall der konkreten Begründung, weshalb hier die Verfestigung der Spittersiedlung zu missbilligen ist. rh
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 6(1983)Nr.1, S.31-32 Lit.