Landesrechtliche Kompetenzen für eine City-Maut zur Verminderung der Luftbelastung.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Die seit dem Jahr 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft sind in fast allen deutschen Großstädten überschritten. Hauptverursacher des Problems sind Dieselfahrzeuge. Mit Mahnschreiben vom 18.7.2015 hat die EU-Kommission Deutschland daher vorgehalten, seine Pflichten zur Luftreinhaltung verletzt zu haben. In 29 deutschen Großstadtgebieten wurde es versäumt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu ergreifen. Die 85. Umweltministerkonferenz der Länder hat daher die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für eine emissionsabhängige City-Maut zu schaffen. Sie diene dazu, die Möglichkeiten zur Reduzierung der NO2-Belastung auszuschöpfen. Ob es dazu kommt, ist hingegen ungewiss. Es ist bisher nicht absehbar, ob der Bund der Aufforderung nachkommt, und wenn ja, wann. Bleibt der Bund untätig, stellt sich die Frage, ob die Länder eigenständige Regelungen verabschieden könnten, die den betroffenen Kommunen die Einführung einer City-Maut ermöglicht.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 11
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S. 591-597