Landesrechtliche Kompetenzen für eine City-Maut zur Verminderung der Luftbelastung.

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die seit dem Jahr 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft sind in fast allen deutschen Großstädten überschritten. Hauptverursacher des Problems sind Dieselfahrzeuge. Mit Mahnschreiben vom 18.7.2015 hat die EU-Kommission Deutschland daher vorgehalten, seine Pflichten zur Luftreinhaltung verletzt zu haben. In 29 deutschen Großstadtgebieten wurde es versäumt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu ergreifen. Die 85. Umweltministerkonferenz der Länder hat daher die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für eine emissionsabhängige City-Maut zu schaffen. Sie diene dazu, die Möglichkeiten zur Reduzierung der NO2-Belastung auszuschöpfen. Ob es dazu kommt, ist hingegen ungewiss. Es ist bisher nicht absehbar, ob der Bund der Aufforderung nachkommt, und wenn ja, wann. Bleibt der Bund untätig, stellt sich die Frage, ob die Länder eigenständige Regelungen verabschieden könnten, die den betroffenen Kommunen die Einführung einer City-Maut ermöglicht.

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 11

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 591-597

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries