§§ 30, 35 BBauG. Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens. BVerwG, Urteil v.20.1.1984 - 4 C 43.81. VGH München vom 26.11.1980 - Nr.14 B - 1881/79.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Darstellungen eines Flächennutzungsplans sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem dort privilegierten zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind (Modifizierung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25.10.1967 - 4 C 86.66, BVerwGE 28,148). Eine außerhalb der Bauleitplanung der Gemeinde in Aussicht genommene und als solche im Flächennutzungsplan vermerkte Planung ist auch i.S. des § 35 Abs. 3 BBauG keine Darstellung des Flächennutzungsplans. kj

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Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Raumordnungsziel, Flächennutzungsplan, Standort, Rechtsprechung, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben

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Deutsches Verwaltungsblatt (1984)Nr.13, S.627-629

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Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Raumordnungsziel, Flächennutzungsplan, Standort, Rechtsprechung, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben

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