Probleme bei der Aufhebung von nichtigen Bauleitplänen.

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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

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Zusammenfassung

Der Beitrag befaßt sich mit einer Entscheidung des HessVGH vom 8.1.1987, in dem dieser sich mit der Nichtigkeit von Bebauungsplänen zu befassen hatte. Einleitend dazu befaßt er sich mit der Systematik der Bauleitplanung nach dem BauGB. Danach wird auf die Rechtsprechung des BVerwG zur Aufhebung von nichtigen Bauleitplänen eingegangen. Zwar bezieht sich die Rechtsprechung des BVerwG wie auch die oben erwähnte Entscheidung des HessVGH auf Regelungen des BBauG, jedoch lassen sich Grundaussagen der Entscheidungen auch auf das BauGB übertragen. Ferner wird die Frage nach der "Verwerfungskompetenz" der Bauaufsichtsbehörden erörtert, in dem auf die Rechte und Pflichten der Behörden eingegangen wird, wenn sie einen Bebauungsplan für nichtig halten. Abschließend befaßt sich der Beitrag noch mit haftungsrechtlichen Problemen bei der Nichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit von Bebauungsplänen. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauleitplan, Bebauungsplan, Gemeinde, Haftungsrecht, Rechtsprechung, Aufhebung, Nichtigkeit, Fehler, Zulässigkeit, Bauaufsichtsbehörde, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 40(1990), Nr.10, S.367-370, 372-373, Lit.

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Bauleitplan, Bebauungsplan, Gemeinde, Haftungsrecht, Rechtsprechung, Aufhebung, Nichtigkeit, Fehler, Zulässigkeit, Bauaufsichtsbehörde, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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