Legitimationsprobleme des Staates.
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1984
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SEBI: 85/3922
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Zusammenfassung
Jede Rechtsordnung, abgesehen von ihrer faktischen Geltung, bedarf für ihre Existenz und ihren Fortbestand eines inhärenten Legitimitätsbegriffs. Der Begriff der Legitimität entspringt naturrechtlichem Denken. Eine Rechtsordnung kann legal sein, ihr kann allerdings die Legitimität fehlen. Die Legitimität hängt mit einem Rechtsgefühl zusammen, das dem Naturrecht entspricht. Mehrere Rechtstheoretiker und Rechtsphilosophen haben sich mit dem Legitimationsbegriff und der daraus folgenden Logik der Legitimationsprobleme beschäftigt. Der Autor befaßt sich mit Max Webers Legitimationsbegriff, behandelt die Krisentendenzen im Spätkapitalismus nach dem sozialwissenschaftlichen Konzept von Habermas und stellt dem die These der Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann gegenüber. Nach einer Betrachtung der Staatsgewalt als Voraussetzung der Strafgewalt erörtert die Arbeit Legitimationsprobleme der Strafgewalt (immanente Schwächen des Sanktionensystems bezüglich der Normhaltung und Normrealisierung, Hypothesen der Willensfreiheit, des Schuldgefühls etc.) und befaßt sich mit der Strafe als dem Hauptmittel der Normrealisierung. Ein eigenes Kapitel ist der Generalprävention als einer "legitimen" Möglichkeit der Verwirklichung des Staates gewidmet. chb/difu
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Schlagwörter
Staat , Legitimation , Legitimität , Spätkapitalismus , Naturrecht , Staatsgewalt , Gewalt , Strafrecht , Theorie , Staat/Verwaltung
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München: (1984), III, 144 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1984)
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Stichwörter
Staat , Legitimation , Legitimität , Spätkapitalismus , Naturrecht , Staatsgewalt , Gewalt , Strafrecht , Theorie , Staat/Verwaltung