Abweichungsgsesetzgebung im Naturschutzrecht.
Lexxion
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Lexxion
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DE
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Berlin
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ZLB: R 271/227
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RE
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Abstract
Durch die Föderalismusreform wurde der Kompetenztitel für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in diesen Bereichen abweichende Regelungen zu treffen, soweit nicht die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder das Recht des Meeresnaturschutzes betroffen sind. Nachdem im März 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, hat inzwischen die Mehrzahl der Länder eigene Regelungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erlassen. In dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Forschungsprojekt hat das Zentralinstitut für Raumplanung die landesrechtlichen Regelungen und ihr Verhältnis zum Bundesrecht grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Die Studie geht insbesondere den Fragen nach, ob und inwieweit die landesgesetzlichen Regelungen den kompetenzrechtlichen Anforderungen genügen und welche Handlungsoptionen sich für den Bund eröffnen, wenn ein Bundesland seine Kompetenzen überschritten hat. Der Abschlussbericht von Mai 2014 berücksichtigt die bis Ende 2013 erschienene Literatur und Rechtsprechung.
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XX, 344 S.
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Beiträge zum Raumplanungsrecht; 249