Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben für die Kollisionsregeln des TKG. zugleich eine Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 29.4.2005 - 6 C 32.14.

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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1613-0235

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ZLB: Zs 7094

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Stören bestehende Telekommunikationslinien (TK-Linien) Vorhaben des Wegeunterhaltspflichtigen, geht das Telekommunikationsgesetz (TKG) - ebenso wie schon das Telegraphen-Wegegesetz von 1899 - im Grundsatz davon aus, dass die TK-Linien weichen müssen. Zunehmend verlagern Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge auf privatrechtlich verfasste Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit Vorhaben entsprechender Unternehmen noch als solche des Wegeunterhaltspflichtigen gelten, die die zwischenzeitlich in § 75 II 1 TKG geregelten Rechtsfolgen auslösen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

KommJur

Ausgabe

Nr. 12

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Seiten

S. 446-450

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