Der Rechtsschutz der Gemeinden gegen fachaufsichtliche Weisungen - zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung der Gemeinden im Bereich der kommunalen Auftragsverwaltung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 2002/3462
DST: Fa 520/52
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DI
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Abstract
Gemeinden drohen an der gesetzlichen Regelungsdichte und der Flut fachaufsichtlicher Vorschriften in Form von Verwaltungsvorschriften und Einzelweisungen zu ersticken. Zunächst wird in der Arbeit der historische und verfassungsrechtliche Rahmen abgesteckt und die Stellung der Gemeinden im Bereich der Auftragsverwaltung herausgearbeitet, um anschließend die Folgen für die Fachaufsicht und den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Fachaufsicht zu beleuchten. Da die dogmatischen Unsicherheiten ihren Ausgangspunkt bei der Beantwortung der Frage hat, ob die fachaufsichtliche Weisung Außenwirkung entfaltet oder nicht, führt dies in das Organisationsrecht der Verwaltung und des Staates und bedarf zunächst der inhaltlichen Klärung der Auftragsverwaltung im Staatsaufbau. Welche Funktion kommt den Gemeinden in der staatlichen Organisation zu, in welchem Umfang sind sie Teil des Staates bzw. inwieweit sind sie selbständig? Für den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz wird als weitere Voraussetzung nach § 42 II VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) die Klagebefugnis geprüft und die Frage geklärt, ob die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG irgendwelche Auswirkungen auf den Bereich hat, in dem die Gemeinden nicht eigene (Selbstverwaltungs-)Aufgaben, sondern staatliche Auftragsangelegenheiten erfüllen. goj/difu
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188 S.
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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 82