Grenzen raumordnerischer Festlegungen gegenüber Bundesverkehrswegeplanungen.

Fraunhofer IRB Verl.
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Fraunhofer IRB Verl.

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 2001/523-4

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Zusammenfassung

Aus mehreren Gründen will die Regierung den Bundesverkehrswegeplan 1992 überarbeiten lassen. Neben der Aktualisierung der Finanzierungsansätze soll der Plan den tatsächlich eingetretenen Verkehrsentwicklungen angepasst werden, um eine realistische Basis für den Ausbau von Bundesfernstraßen, Eisenbahnstrecken und Wasserwegen zu sein. Die bevorstehenden Änderungen haben den Freistaat Bayern veranlasst, den Entwurf über ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vorzulegen. § 1 Nr.3 des Änderungsgesetzes sieht eine Änderung von § 24 des bayerischen Landesplanungsgesetzes vor. Damit soll die Untersagung raumordnungwidriger Planungen geregelt werden. Bezogen auf die Verkehrswegeplanung analysiert der Bericht das generelle Verhältnis zwischen der Raumordnungsplanung der Länder und den Fachplanungen des Bundes. difu

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47 S.

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Bauforschung; T 2917