Grundfragen der Kompetenzordnung im Bereich der Kunst.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2003/515

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DI

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Abstract

Im ersten Teil wird die Kompetenzgemäßheit der so genannten ungeschriebenen Kompetenzen, d.h. der Annexkompetenzen, der Kompetenzen kraft Sachzusammenhang und der Kompetenzen aus der Natur der Sache untersucht. Die Zuständigkeitsbegründung ergibt, dass der Bund die Kompetenz zur Kunstpflege nur im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik, für die Regelung und Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie zur Festlegung der Staatssymbole besitzt. Für die Filmförderung, für Maßnahmen zur Förderung kultureller Einrichtungen im Inland oder ihrer Bedeutung für die Bundeshauptstadt, aber auch für die Errichtung einer Bundeskulturstiftung fehlt hingegen eine Bundeszuständigkeit. Im zweiten Teil stellt untersucht die Autorin die Zuständigkeit der Länder im Bereich der Kunstpflege aus Sicht der Staatsrechtslehre. Eine systematische Zusammenschau des im Bereich der Kunstpflege einschlägigen Grundrechts der Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG mit den Zuständigkeitsvorschriften ergibt, dass die prinzipielle Zuständigkeit der Länder für Angelegenheiten der Kunstpflege sachgerecht ist. Sie sichert durch eine strukturell vorgegebene Vielzahl von Entscheidungsträgern Pluralität besser als eine Bundeszuständigkeit und verwirklicht das Grundrecht der Kunstfreiheit daher effektiver. difu

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226 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 904