Art und Umfang von Beanstandungen und Maßgaben im Rahmen des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens von Bebauungsplänen.

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DE

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Bonn

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ZLB: 97/1993-4
BBR: C 25 220
DST: R 60/379

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RE

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Abstract

Adressaten der zweistufigen schriftlichen Befragung, in denen es im Rahmen einer Rechtstatsachenforschung um die Ermittlung der tatsächlichen Auswirkungen der Anzeige- und Genehmigungspflicht nach geltendem Recht - einschließlich der Vor- und Nachwirkungen in der kommunalen Praxis der Bauleitplanung - ging, waren die höheren Verwaltungsbehörden, Landkreise und Städte. Die repräsentativen Ergebnisse lassen keine eindeutigen Schlußfolgerungen hinsichtlich der gesetzgeberischen Absicht zu, vom Anzeigeverfahren für Bebauungspläne in bestimmten Fällen Abschied zu nehmen. Argumenten im Sinne einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und einer Verkürzung des Plan-Aufstellungsverfahrens durch Freistellung der Mehrzahl aller Bebauungspläne (ca. 90 %) von der Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht stehen Gesichtspunkte gegenüber, die für eine gesetzlich geregelte Einschaltung der höheren Verwaltungsbehörden in das Aufstellungsverfahren sprechen. Die Autoren formulieren hinsichtlich einer vollzugstechnischen Lösung drei Möglichkeiten: Freistellung der aus dem Flächennutzungsplan entwickelten B-Pläne von der dem Satzungsbeschluß nachfolgenden Anzeigepflicht, Umwandlung des Anzeigeverfahrens nach § 11 BauGB in ein echtes Anzeigeverfahren vor oder nach Satzungsbeschluß, Beendigung der Sonderregelungen des BauGB-MaßnahmenG und des § 246a BauGB ohne Änderungen des § 11 BauGB im übrigen oder unter Kürzung der Prüfungsfrist im Anzeigeverfahren auf einen Monat mit Verlängerungsmöglichkeiten. goj/difu

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XI, 116 S.

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Rechtstatsachenuntersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung der Städtebaurechtsnovelle 1997