Von Rio über Kyoto nach Deutschland - der Energieausweis kommt.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Eine langfristige Versorgungssicherheit mit Energie ist nur über eine Effizienzsteigerung und alternative Energie möglich. Im Bereich der Effizienzsteigerung spielt der Gebäudebestand und dessen Energieverbrauch eine tragende Rolle. Die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt bei allen Neubauten einen so genannten Energiebedarfsausweis. Bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude wurden in der EnEV 2002 noch nicht berücksichtigt. Am 1. Februar 2003 trat die so genannte 'EU-Gebäuderichtlinie' in Kraft, die die Ausstellung von Energieausweisen auch für bestehende Gebäude und Nichtwohngebäude fordert. In Deutschland soll die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht mit der Novellierung des Energieinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) Anfang 2007 erfolgen. In dem Beitrag wird erklärt, was unter den Begriffen Energieausweis bzw. Energiepass, die in Deutschland synonym verwendet werden, und unter einem Energiebedarfsausweis sowie einem Energieverbrauchsausweis zu verstehen ist und welche Auswirkungen sich für Städte und Gemeinden durch die Einführung des Nachweises ergeben. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 14
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S. 536-538