Die rechtliche Gestaltung kommunaler öffentlicher Unternehmen. Grenzen und Möglichkeiten der gemeindlichen Organisationshoheit unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmermitbestimmung am Beispiel der Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen.
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SEBI: 82/6970
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DI
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Abstract
Immer häufiger tritt der Staat dem Bürger als Leistungsträger gegenüber.Insbesondere Gemeinden befassen sich zunehmend mit der Produktion und Verteilung von Gütern und mit der Erbringung von Dienstleistungen.Sie decken dabei einen dringenden Bedarf, was ohne ihr Tätigwerden nicht gewährleistet wäre.Insoweit handeln sie im Allgemeininteresse und üben materiell öffentliche Verwaltung aus.Daneben steht aber auch eine Absicht der Einnahmenerzielung, um den eigenen Haushalt zu stärken.Kommunale Unternehmungen stehen damit zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.Demzufolge läßt sich die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden weder den Regeln des öffentlichen Rechts noch denen des Privatrechts völlig unterordnen.Anhand der Verkehrs- und Versorgungswirtschaft stellt der Verfasser die für die rechtliche Gestaltung gemeindlicher Unternehmen wesentlichen Bestimmungsfaktoren dar und plädiert für das Modell der "Kommunalgesellschaft". ks/difu
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Gemeindeunternehmen, Organisationshoheit, Rechtsinstrumentarium, Öffentlicher Auftrag, Arbeitnehmer, Mitbestimmung, Verkehrseinrichtung, Versorgungseinrichtung, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kapitalgesellschaft, Kommunalgesellschaft, Verkehr, Energieversorgung, Kommunalbetrieb
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Frankfurt/Main: Lang (1982), XXXIX, 281 S., Lit.(jur.Diss.; Augsburg 1982)
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Gemeindeunternehmen, Organisationshoheit, Rechtsinstrumentarium, Öffentlicher Auftrag, Arbeitnehmer, Mitbestimmung, Verkehrseinrichtung, Versorgungseinrichtung, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kapitalgesellschaft, Kommunalgesellschaft, Verkehr, Energieversorgung, Kommunalbetrieb
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 313