Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP. Konsequenzen für die fachliche Anforderung bei Straßenbauvorhaben.
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1989
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IRB: Z 53
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Zusammenfassung
Umweltschutzmaßnahmen werden in der EG als Anliegen hoher Priorität anerkannt. Richtlinien zur koordinierten Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Projekte sind deshalb von der EG 1985 erarbeitet worden. Straßenbauvorhaben erfordern ihrer Natur nach Eingriffe in ökologische Systeme und sind solchen Projekten zuzuordnen. Der vorliegende Artikel vermittelt durch Auszüge aus den Richtlinien einen Überblick über die EG-Planung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die EG-Mitgliedsstaaten sollten bis Juli 1988 Durchführungsbestimmungen für ihre Hoheitsgebiete erlassen. Verspätet wurde im Bundestag im Juni 1988 erst ein Entwurf zur Umsetzung eingebracht. (-z-)
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Straßen- und Tiefbau, 43(1989), Nr.1, S.17-19